Wie auch schon die letzten Jahre, erfreut sich Kleingärtnern großer Beliebtheit. Das schlägt sich somit auch auf die weiterhin gut gefüllte Warteliste nieder. Anfragen zu einem Kleingarten im Verein können zwar gestellt werden, jedoch beträgt die Wartezeit bis zu zwei Jahren und mehr. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Der Vorstand, Nov. 2022
Jedes Jahr werden einige wenige Gärten gekündigt, für die wir dann neue Pächter für das gemeinschaftliche Gärtnern suchen.
Voraussetzung für die Pacht eines Gartens ist die Mitgliedschaft in unserem Verein.
Unser Verein pachtet die Gartengrundstücke über den Bezirksverband der Gartenfreunde Stuttgart, von der Stadt Stuttgart.
Durch das Bundeskleingartengesetz werden die Kleingärten geschützt, aber auch reglementiert.
Daneben gibt es die Gartenordnung des Bezirksverbands, an die wir gebunden sind, sowie für jeden Pächter einen Unter-Pachtvertrag, der ebenfalls eingehalten werden muss. Innerhalb dieses Rahmens darf drauflos gegärtnert werden!
Die Gartenlaube, technische Einrichtungen und die dauerhafte Bepflanzung werden vom Vorpächter übernommen.
Der Preis dafür wird von unseren Wertermittlern ermittelt und liegt i.d.R. zwischen 1.000,- und 3.000,- €.
Etwaige Übernahme von Gerätschaften werden zwischen altem und neuen Pächter direkt ausgemacht und verhandelt.
Die anfallenden Kosten für Pacht, Versicherung, Mitgliedsbeitrag, etc. liegen zwischen 250,- und 300,-€ p.a.
Je nach individuellem Wasserverbrauch, können die Kosten auch höher liegen.
Jeder Garten verfügt über einen Wasseranschluss, hat aber keinen Stromanschluss.
Das Anbringen von Solaranlagen ist über die Gartenordnung geregelt, prinzipiell, bis zu einer in der Gartenordnung bestimmten Größe, jedoch erlaubt.