Aktuelles

01.11.2022

Wie auch schon die letzten Jahre, erfreut sich Kleingärtnern großer Beliebtheit. Das schlägt sich somit auch auf die weiterhin gut gefüllte Warteliste nieder. Anfragen zu einem Kleingarten im Verein können zwar gestellt werden, jedoch beträgt die Wartezeit bis zu zwei Jahren und mehr. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Der Vorstand, Nov. 2022

Wichtige Informationen zur Gartenordnung

Um das gemeinsame Hobby Kleingärtnern nicht unnötig durch Versäumnisse oder Fehlverhalten zu beeinträchtigen, wollen wir an dieser Stelle nochmal auf ein paar wichtige Regeln aus der Gartenordnung hinweisen, welche für ALLE Pächter gelten.

  • Das Befahren der Gartenanlage ist nur zum Be- und Entladen und auf befestigten Wegen gestattet (siehe § 7 der Gartenordnung)
  • Wasseruhren: Die Wasseruhren werden jeweils ab 15. April eingebaut und ab 15. Oktober ausgebaut. Der Pächter hat dafür zu sorgen, dass für den Ein- und Ausbau der Wasseruhren der Brunnenring innen gesäubert und der Zugang zum Brunnenring frei zugänglich ist. Außerdem ist die Halterung für die Wasseruhren auf einen festen Sitz zu kontrollieren und gegebenenfalls durch den Pächter zu reparieren. Ist dem nicht so, werden bis Behebung des Missstands, in den betroffenen Parzellen zukünftig keine Wasseruhren mehr eingebaut.
  • Tomatenschutz bzw. FoliengewächshausEs ist nur ein (1) Tomatenschutz ODER 1 Foliengewächshaus pro Parzelle erlaubt. Die maximale Grundfläche beträgt 6qm. Die Höhe ist auf 2m begrenzt.
    Der Aufbau des Tomatenschutz bzw. des Foliengewächshaus ist nur zwischen April und Oktober erlaubt und muss außerhalb dieser Zeiten vollständig abgebaut werden (siehe § 4.15 und 4.16 der Gartenordnung).
  • Jeder Pächter ist, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, verpflichtet Gemeinschaftsarbeit zu erbringen. Sollte ein Pächter an einem Termin verhindert sein, ist er verpflichtet rechtzeitig abzusagen und einen Ersatztermin zu benennen. Des Weiteren hat der Pächter an den zugeteilten Terminen pünktlich und in entsprechender Arbeitskleidung für die gemeinschaftliche Gemeinschaftsarbeit zu erscheinen (siehe §10 der Gartenordnung).
  • Hauptversammlung: aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie, wird die Hauptversammlung wahrscheinlich erst Mitte Mai 2022 abgehalten, sofern es die Vorschriften des Landes Baden-Württemberg zulassen. Eine separate Einladung zur Hauptversammlung 2022 erfolgt rechtzeitig.
  • Generell gilt auch für alle nicht explizit genannten Punkte die Gartenordnung, welche auf den Seites des Bezirksverbandes einzusehen sind.

    Zuwiderhandlungen können die Kündigung des Garten zur Folge haben!